Geplante Änderung des KSchG zum sogenannten "Cold Calling"

17.09.2010 - 09:56 Uhr
„Cold Calling“ heißen jene verpönte Telefonanrufe zu Werbezwecken, die nach dem TelekommunikationsG mit einer beträchtlichen Verwaltungsstrafe bedroht sind Derzeit wird eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes begutachtet, die für Verträge, die anlässlich eines solchen Telefonates abgeschlossen werden, ein Rücktrittsrecht vorsehen. Dies wird in der Immobilienbranche zwar eher selten zur Anwendung kommen, trotzdem ist es mehr als ratsam, sich intensiv mit den Rahmenbedingungen für zulässige Werbung auseinanderzusetzen.

Die ÖVI Immobilienakademie bietet dazu in Salzburg ein Spezialseminar mit dem Geschäftsführer des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb Mag. Hannes Seidelberger, das u.a. Grenzen der Werbung, Telefonwerbung, das Lauterkeitsrecht und Sanktionen im UWG behandelt:

UWG -- Was Makler und Bauträger bei Werbeaktivitäten zu beachten haben
Mag. Hannes Seidelberger
07.10.2010, 15:00-17:00 Uhr
Details und Anmeldung

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