Veröffentlichung der Maklerverordnung offenbar bereits morgen, 25.08.2010, Inkrafttreten 01.09.2010

24.08.2010 - 16:46 Uhr
Anlässlich eines heute vom Kurier veranstalteten Round-Table Gespräches, an dem auch ein Vertreter des ÖVI teilgenommen hat, ließ ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums verlauten, dass die Änderungen der Maklerverordnung morgen veröffentlicht werden und bereits am 1. September 2010 in Kraft treten sollen.

Vorgesehen ist dem Vernehmen nach, dass
  • bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die unbefristet oder auf die Dauer von mehr als 3 Jahren abgeschlossen werden, nur noch 2 Bruttomonatsmieten als Provision mit dem Mieter vereinbart werden dürfen
  • bei einer Befristung von genau 3 Jahren oder kürzer, nur noch 1 BMM mit dem Mieter vereinbart werden darf,
  • für Immobilienverwalter, die einen Mietvertrag über eine Wohnung vermitteln, die in einem von ihnen verwalteten Haus gelegen ist, reduzieren sich diese Beträge um die Hälfte. (Ausgenommen davon sind Wohnungseigentumsobjekte, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist.)
Wir werden Sie morgen Vormittag unmittelbar nach der definitiven Veröffentlichung der novellierten Immobilienmaklerverordnung umfassend informieren.
 


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