Veröffentlichung der Maklerverordnung offenbar bereits morgen, 25.08.2010, Inkrafttreten 01.09.2010
24.08.2010 - 16:46 Uhr
Vorgesehen ist dem Vernehmen nach, dass
- bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die unbefristet oder auf die Dauer von mehr als 3 Jahren abgeschlossen werden, nur noch 2 Bruttomonatsmieten als Provision mit dem Mieter vereinbart werden dürfen
- bei einer Befristung von genau 3 Jahren oder kürzer, nur noch 1 BMM mit dem Mieter vereinbart werden darf,
- für Immobilienverwalter, die einen Mietvertrag über eine Wohnung vermitteln, die in einem von ihnen verwalteten Haus gelegen ist, reduzieren sich diese Beträge um die Hälfte. (Ausgenommen davon sind Wohnungseigentumsobjekte, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist.)
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