ÖVI fordert Rechtssicherheit im Bereich der Vermietung
14.01.2010 - 11:27 UhrAuch drei Jahre nach den umstrittenen Klauselurteilen und trotz diverser gerichtlicher Entscheidungen sind elementare wohnrechtliche Fragen zur Erhaltungspflicht nach wie vor offen. Als besonders problematisch erweisen sich nach wie vor Konsumentenschutzbestimmungen, die auch im Mietrecht zum Tragen kommen aber nicht die Besonderheiten von Dauerschuldverhältnissen, wie es Mietverträge sind, berücksichtigen. Die übertriebene Strenge in der Auslegung des Transparenzgebots kann im Ergebnis dazu führen, dass selbst unter Verwendung des wörtlichen Gesetzestextes nicht einmal Betriebskosten rechtswirksam vereinbart werden können. Der ÖVI regt deshalb an, Mietverträge dezidiert aus dem Anwendungsbereich des KSchG herauszunehmen und die Schutzbestimmungen des MRG heranzuziehen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen ist die Politik aufgerufen „die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und nicht durch einseitige Maßnahmen im Mietrecht das Vertrauen in den Investitionsstandort Österreich zu gefährden“, so ÖVI Präsident Udo Weinberger.
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