Grenzüberschreitende Fassadendämmung
06.05.2009 - 16:49 Uhr
Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden die nah oder an die Grundstücksgrenze gebaut sind, ist die nachträgliche Anbringung einer Fassadenwärmedämmung oft nur möglich, wenn dafür geringfügig das Nachbargrundstück beansprucht wird. Hierfür ist jedenfalls die Zustimmung des betroffenen Grundnachbarn einzuholen.
Um für einen solchen Fall gegenseitig die Rechtsansprüche zu sichern, findet sich im Login-Bereich unter Login/Schriftsätze ein Muster einer Vertragsvereinbarung.
Auf Facebook teilen
<< zurück zur Übersicht