OGH bestätigt 75,4 Mio Euro Geldbuße für Aufzugskartell

12.11.2008 - 10:22 Uhr
Der OGH als Kartellobergericht bestätigte nun die bisher höchste jemals in Österreich verhängte Kartellstrafe über die Unternehmen Otis GmbH (18,2 Mio €), Kone Aktiengesellschaft (22,5 Mio. €), Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH (25 Mio €), Haushahn Aufzüge GmbH (6 Mio €) und Doppelmayr Aufzüge AG (3,7 Mio. €).

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat ein Verfahren beim Kartellgericht eingeleitet, nachdem die Unternehmen mehrere Jahre geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen haben. Die Absprachen haben wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen wie die Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen, berichtet die Bundeswettbewerbsbehörde. Der deutschen Firma ThyssenKrupp wurde als Kronzeuge Straffreiheit gewährt, nachdem ThyssenKrupp vor der BWB aussagte.

Nach Verhängung der Kartellstrafe stellt sich die Frage, welche Ansprüche sich für die jeweiligen Vertragspartner der verurteilten Unternehmen ableiten lassen. Eine OTS-Presseaussendung von Schindler Österreich macht hier Hauseigentümern nicht  viel Hoffnung: Schindler verweist in der Aussendung auf ein separates Verfahren des OGH, worin sämtliche Anträge der Immofinanz-Gruppe gegen Unternehmen der österreichischen Aufzugsindustrie – darunter auch Schindler – wegen behaupteter fortgesetzter Verletzung des Kartellrechts abgewiesen wurden. Zudem habe das Kartellgericht die Feststellungsanträge der Immofinanz zurückgewiesen, wonach deren Aufzugsanlagen in der Vergangenheit von Absprachen betroffen waren. 

Der konkrete Entscheidungstext des OGH liegt uns leider noch nicht vor. Die Arbeitsgruppe Verwalter wird sich jedoch kurzfristig mit der Frage befassen, welche möglichen Strategien und Argumentationen sich für die Branche aus dem Urteil ableiten lassen. 

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